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Windhuk, App 30
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Großzügige 1-Zimmer-Ferienwohnung (ca. 48,5 qm) für 2 Personen, in der Nähe des Übergangs zu Promenade und Strand, in der 4. Etage mit direktem Meerblick, Balkon zur Seeseite mit Balkonmöbeln. Vom Windfang gelangt man in die Diele mit Garderobe und großem Kleiderschrank und von dort in den Wohn- und Schlafraum sowie in das Duschbad /WC. Der gemütliche Wohnbereich ist ausgestattet mit einer bequemen 3-Sitzer-Couch mit Chaiselongue sowie einem Essplatz am[nbsp][nbsp]Fenster, schwenkbarem Flachbild-TV, DVD-Player, Radio und WLAN ausgestattet. Im Schlafbereich befinden sich zwei[nbsp][nbsp]Einzelbetten (1x2m, zusammenschiebbar als Doppelbett). Der Schlafbereich kann durch einen Vorhang vom Wohnbereich getrennt werden. Die Küche hat einen Geschirrspüler, Cerankochfeld , Backofen und Kühlschrank mit 3*-Gefrierfach. Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster gehören zu einer umfangreichen Grundausstattung. Das geräumige Bad ist mit Dusche, Waschtisch, Handtuchtrockner und WC ausgestattet. Zur Ferienwohnung gehört ein PKW-Stellplatz (Nr. 30) am Haus. Nichtraucher-Appartement, Haustiere sind nicht gestattet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.