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Westerhörn 46/15
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Die wunderschöne Ferienwohnung Westerhörn 15 begrüßt Sie auf 50 Quadratmetern hell und freundlich in Keitum. Das Wohn/Esszimmer ist ausgestattet mit Sofa, Flachbildfernseher und Esstisch von hier aus gelangen Sie auch auf die Terrasse. Die offene Küche lässt keine Wünsche offen. Von Mikrowelle, Spülmaschine, Cerankochfeld und Mikrowelle bis hin zu Toaster, Kaffeemaschine und Wasserkocher finden Sie hier alles was es braucht um köstliche Mahlzeiten zuzubereiten. Im Souterain befinden sich zwei Schlafzimmer, eines mit einem Doppelbett (180x200) und ein weiteres mit einem Einzelbett (90x200). Das Badezimmer mit Waschtisch, Dusche und WC bietet den perfekten Start in den Tag.
Ein eigener Parkplatz steht Ihnen auf dem Grundstück zur Verfügung. Ein guterzogener, mittelgroßer Hund ist nach vorheriger Anmeldung erlaubt (10,- € pro Tier/Tag).
Die Betten sind immer bezogen und zwei Duschtücher, zwei Handtücher, eine Duschmatte, ein Küchentuch pro Person vorhanden. Jedes weitere Wäschepaket können Sie bei uns im Büro leihen für 28,- € pro Stück auch ist es möglich einzelne Teile wie Handtücher oder Kopfkissen zu leihen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.