Mit freiem Blick aufs Keitumer Wattenmeer von Morsum bis List ist der „Wattläufer“ ein ganz besonderes Idyll für die perfekte Erholung an der Nordsee und macht seinem Namen somit alle Ehre. Den herrlichen Ausblick und die Ruhe der Natur genießen Sie im Sommer von der eigenen Terrasse und in den kühleren Monaten im behaglichen Wohnraum am Kamin.
Das Hausteil befindet sich im ruhigen Nordosten Keitums, dem „grünen Herzen Sylts“. Das Ortszentrum mit Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Restaurants ist in wenigen Gehminuten zu erreichen.
Erdgeschoss
stilvoll eingerichteter Wohnraum (Flat-TV, Stereo-Anlage mit CD,W-LAN) mit Kamin und angrenzenden Essplatz komfortable Küche (GS, Backofen, Waschtrockner, Nespressomaschine) mit Durchreiche zum Wohnraum Vollbad Private Terrasse mit Sitzplatz und Wattenmeerblick Obergeschoss
Schlafzimmer mit Doppelbett und Einbauschrank Schlafzimmer mit 3 Einzelbetten Behaglicher TV-/Leseraum mit Wattenmeerblick Duschbad
Haustiere sind erlaubt (für größere Hunde ist das Domizil leider nicht geeignet).
PKW-Stellplatz und Stellplatz für Fahrräder am Haus
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.