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Strandstrasse OG
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Auf einem sonnigen Gartengrundstück am Ende einer Sackgasse liegt die schöne und ruhige Doppelhaushälfte in Nieblum/Föhr. In der rechten Haushälfte befinden sich 2 Ferienwohnungen . Die großzügig geschnittene Wohnung im Erdgeschoß bietet Platz für 3 Personen plus Kleinkind und die sehr gemütliche Wohnung im 1 Obergeschoss ist ebenfalls für 3 Personen plus Kleinkind ausgelegt. Wohnung 1 OG (Nichtraucher)
Gemütliche 3-Zimmer- Ferienwohnung in ruhiger Lage in einer Sackgasse gelegen. Im 1 OG befinden sich Wohnzimmer, Küche, WC / Dusche, Kinderzimmer Im Dachgeschoss befindet sich ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett.
Ausstattung
SAT TV - Fußbodenheizung - Backofen - Waschmaschine - Gartenanteil mit Gartenmöbel - Parkplatz am Haus
Nieblum hat als eines der schönsten Inseldörfer auf Föhr und hat eine Menge zu bieten. Idyllische Gassen laden zum Schlendern und Schauen ein. Hier finden Sie u.a. einen Bäcker für die frischen Frühstücksbrötchen und einen Supermarkt. Besuchen Sie eines der kleinen Cafés oder Restaurants, die sich in direkter Nähe befinden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.