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Strandresidenz Rosengarten - Wohnung Nr. 301
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Kurzbeschreibung: Sehr schöne Wohnung mit direktem Meerblick.
Lagebeschreibung: Wir begrüßen Sie in unserer wunderschönen Ferienwohnung im Nordseeheilbad Büsum. Ihnen stehen auf 71 m² drei Räume zur Verfügung.
Ausstattungen: Die 3-Raum-Wohnung verfügt über einen Balkon, von dem aus man einen direkten Meerblick hat. Auf dem Balkon stehen Gartenmöbel zur Ihrer Nutzung bereit. Die Wohnung besteht aus einem Wohnraum mit neuer Küche mit Geschirrspüler und Mikrowelle, Internet Zugang sowie 2 Schlafräumen und neuem Bad. Außenbereich: Zur Wohnung gehört eine Tiefgarage.
Besonderes: Im Jahre 2013 finden Bauarbeiten zur Deichverstärkung an einem Strandabschnitt zwischen Schleuse und Hochhaus in Büsum statt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kurverwaltung.
Allgemeine Informationen: Anreise ab 14:00 Uhr Abreise bis 09:00 Uhr Gäste, die mit der Bahn anreisen, werden auf Wunsch abgeholt Schlafraum obere Etage mit großem Kleiderschrank In 2012 neu errichtetes Bad mit Dusche
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.