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Pension Hilligenlei Zi 11 DZ
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Nahe zum Südstrand von Wyk gelegen befindet sich unser Pension Hilligenlei - ideal für einen herrlichen Urlaub.
Das 1911 erbaute Haus Hilligenlei, was aus dem Friesischen übersetzt heiliger Priel bedeutet, wird bereits in der dritten Generation geführt. Angefangen hat die Geschichte des Hauses als Kinderkurheim, welches in den 60er Jahren zur Frühstückspension umstrukturiert wurde. Seitdem ist es unser ständiges Bemühen, das Haus Hilligenlei so zu gestalten, dass Sie jederzeit gerne wieder unsere Gäste sein mögen. Zwischen Anfang November und Ende März wird kein Frühstück angeboten!
Das Rauchen ist in allen Räumen des Hauses verboten!
Bitte beachten: Die angegebene separate Küche ist eine allgemeine Teeküche, die allen Gästen des Hauses zur Verfügung steht. Das Sahnestück des Hauses, da fast schon eine kleine Ferienwohnung: neben dem gemütlichem Doppelbett befindet sich auch eine Mini-Küchenzeile und ein Balkon in dem Zimmer, sowie ein eigenes Duschbad.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Pension Hilligenlei Zi 11 DZ. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.