Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Osterstraße 1, Whg. 8, Haus Flora
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Ferienwohnung in WYK-Südstrand, HAUS FLORA, Osterstraße 1, Wohnung Nr.8, ca. 56 qm, 1 Etage mit Fahrstuhl. 3-Zimmer-Nichtraucherwohnung im 1. OG mit großem überdachten Südbalkon. WOHNZIMMER mit Ledersitzgarnitur (Schlafcouch), Couchtisch und Esstisch mit 4 Stühlen. Separate KÜCHE mit allem Komfort. FLUR mit Garderobe. SCHLAFZIMMER mit Doppelbett und Kleiderschrank. Kl. KINDERZIMMER mit Etagenbett und Kleiderschrank und TV. BAD: Dusche, WC und Waschbecken. Kleiner Abstellraum. Im KELLER stehen Ihnen Münzwaschmaschine, -Trockner und Fahrradabstellraum zur Verfügung. Zum Strand sind es nur wenige Schritte. Einkaufsmöglichkeiten haben Sie in unmittelbarer Nähe. Zum Zentrum, Wellenbad und Kurmittelhaus sind es ca. 15 - 20 Gehminuten. Kaufmann, Bäcker und Fleischer i.d.Straße. Die Wohnung ist modern, hell und freundlich eingerichtet und 2015 renoviert. Alle Räume (außer das Bad) sind mit Design Acryl ausgelegt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.