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Klaus-Groth-Straße 2, Whg. 25, 1. OG
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Gepflegte 2-Zimmer-Wohnung im 1. OG für maximal 3 Personen. Die Wohnung verfügt über ein Wohnzimmer mit Couch und langem Tresen zum Arbeiten oder Essen am Fenster ( für 3 Personen ), Flat-TV, W-LAN, dt. Festnetzflatrat (ohne Gewähr ). Im Wohnzimmer besteht eine Schlafmöglichkeit durch 2 Einzelschrankbetten. Die offene Küche bietet einen 2-Platten-Cerandherd, Geschirrspüler und Backofen mit Mikrowellenfunktion und kleiner Essplatz für 2 Personen. Der Kühlschrank verfügt über ein Gefrierfach. Das separate Schlafzimmer verfügt über ein Boxspringbett (180x200) und Kleiderschrank. Vom kleinen Flur mit Garderobe gelangen Sie zum Duschbad/WC. Zu der Wohnung gehört der Garagenstellplatz Nr. 25 - hier dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Es gibt eine Fahrradabstellmöglichkeit draussen am Haus (nicht überdacht). Die Einfahrtshöhe zur Garage beträgt 1,77m. Benutzung der Garage auf eigene Gefahr. Fahrstuhl im Haus vorhanden: Achtung: dieser hält zwischen den Etagen! Rauchen und Tierhaltung ist hier nicht gestattet. Info 1: Die Wohnzimmerscheibe ist angelaufen. Der Austausch der Scheibe ist für das Jahr 2023 geplant.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.