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Kiek Ut 9, Whg. 2
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Ferienwohnung in WYK AUF FÖHR; OT BOLDIXUM: KIEK UT 9, Wohnung Nr. 2, REETDACHHAUS 3-Zimmer- Nichtraucherwohnung im Erdgeschoß, ca. 50 qm mit Süd/Westterrasse mit Tisch, 4 Hochlehner-Gartenstühle und 2 Hocker. Sehr geschmackvoll eingerichtete Erdgeschosswohnung. WOHNZIMMER mit Ledercouch über Eck, Esstisch, 4 Stühle und moderne Küchenzeile. FLUR mit Garderobe und Abstellraum unter der Treppe. BAD mit Dusche, WC und Waschbecken. SCHLAFZIMMER mit Doppelbett ( 1,80x 2m) und Kleiderschrank, sowie LED-Leselicht dimmbar mit USB Ladebuchse und Ablage für Buch oder/und Brille. Im KINDERZIMMER ist ein Etagenbett mit jeweiliger Ablage für Buch oder/und Brille sowie dimmbarem LED Leselicht am Bett. und ein Kleiderschrank. Kinderbett und Hochstuhl auf Wunsch inklusive. Die Schlafzimmer haben Designbelag und das Wohnzimmer Laminatboden. Im KELLER stehen Waschmaschine und Trockner auf Münzbasis zur Verfügung. Fahrradständer und Spielecke für Kinder am Haus. Haustiere auf Anfrage und gegen Gebühr. LAGE: Ruhig und dörflich in Marschnähe. Bushaltestelle ist im Dorf. Zum Zentrum von Wyk, Strand, Kurmittelhaus und Wellenbad sind es ca. 20 - 30 Minuten Fußweg. Internetanschluss über WLAN.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.