Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Haus Sönshörn 14, Whg. 6 Wattblick
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Helle 3-Zimmer-Ferienwohnung Wattblick im Haus Sönshörn mit ca. 70 m² auf 2 Ebenen (OG, DG) für bis zu 4 Personen. Genießen Sie absolute Ruhe in Watt Lage in Munkmarsch auf Sylt. Der Balkon mit Ausrichtung zum Wattenmeer mit herrlichem Ausblick lädt zum Entspannen ein, der perfekte Ort zum abschalten. Hunde sind herzlich Willkommen. Gemütliches Wohnzimmer mit Sofa, TV und Esstisch für 4 Personen. Direkter Zugang zum Balkon nach Süden mit freiem Ausblick.
Offene Küche mit Filterkaffeemaschine, Geschirrspüler, Waschmaschine und allem Komfort.
1. Schlafzimmer mit Doppelbett (2x 90x200cm), TV und Schrank. 2. Schlafzimmer mit Doppelbett (2x 90x200cm) und Einbauschränken.
Badezimmer (Duschbad) mit Natursteinfliesen, Dusche, WC und Tageslicht.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.