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Haus Irma Whg 32
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Das Haus Irma ist ein gepflegtes, mehrstöckiges Appartementhaus, welches direkt am Wyker Sandwall und am Strand liegt. Die Wohnung 32 liegt im 5. Stockwerk des Hauses und ist mit einem Lift zu erreichen. Es gibt ein Wohnzimmer mit Schlafcouch, einen Balkon mit Meerblick, eine integrierte Küchenzeile sowie ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett.
Ab 18 Übernachtungen ist die Erstausstattung mit Wäschepaketen inklusive und muss nicht dazu gebucht werden.
An- und Abreise sind in der Hauptsaison und in den Ferienzeiten nur mittwochs möglich! Das geschmackvoll gestaltete Wohnzimmer in harmonischen Farben lädt zum gemütlichen Sitzen ein.
Nachts lässt sich das Sofa mit nur wenigen Handgriffen in eine Schlafcouch mit Lattenrost umwandeln. Die großzügige Essecke hat einen herrlichen Ausblick auf das Wasser und die in den Wohnbereich integrierte und durch einen Tresen abgetrennte Küche fügt sich harmonisch ein.
Im Schlafzimmer befinden sich zwei Einzelbetten und ein geräumiger Kleiderschrank. Von hier genießen Sie einen schönen Ausblick über die Stadt Wyk und auf die Wyker Mühle. Das helle Bad ist mit Dusche und Waschtisch ausgestattet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.