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Haus Bi de Wyk C19
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Die Appartementanlage Bi de Wyk wurde unmittelbar am beliebten Wyker Südstrand errichtet, verfügt über ein Hallenbad und eine Sauna (Sauna-Benutzung gegen Gebühr). Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl, und alle Wohnungen haben einen Balkon zur Seeseite mit Meerblick. Die Wohnung C19 ist ein gemütlich eingerichtetes 2-Zimmer-Apartment und wurde im Winter 2020/2021 renoviert.
In den nächsten Wochen kann es in unregelmäßigen Abständen zu Bauarbeiten kommen, Sie können das Objekt weiterhin buchen, wir würden diese einzelnen Tage entsprechend entschädigen. Herzlich Willkommen im Haus Bi de Wyk, Whg. C19
Eine moderne und gemütliche Ausstattung, harmonische Farben und ein optimales Wohnkonzept erwarten Sie. Die Wohnung verfügt über einen offen gestalteten Wohnraum, ein Schlafzimmer mit gemütlichem Doppelbett, sowie ein Duschbad. Genießen Sie den unverbauten, wunderschönen Blick durch Ihr Panoramafenster auf die Nordsee und ihre Halligwelt, oder von Ihrem Strandkorb am Strand.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Haus Bi de Wyk C19. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.