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Gmelinstraße 5 e, Whg. A17 Doris, By de Wyk
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Ferienwohnung in Wyk auf Föhr, Gmelinstraße 5 e, Whg. Nr. A17, „WOHNUNG DORIS“ ca. 52 qm große 2-Zimmer-Nichtraucherwohnung in der 1 Etage mit Südbalkon und sagenhaften Meerblick (Halligen). SCHLAFZIMMER: Vollholz Doppel-Bett 1,80m x 2,00m „in grauem Farbton“ sehr komfortabel mit neuen sehr guten Matratzen. Einbaukleiderschrank und Teppichbelag. WOHNZIMMER: Couch und Designer Ledersessel, modern und gemüstisch aus den 50iger Jahren mit 4 Korbstühlen und Teppichboden neu, Landhaus Küche in weiß und neu mit modernen Vinylboden, BAD mit Dusche und WC in 2018 modernisiert, mit Fliesen. Im Haus befinden sich ein Schwimmbad und eine Sauna. Vom Balkon (Strandkorb, 4 Stühle und Tisch) haben Sie einen herrlichen Blick auf die See und die Halligen. Zum Strand ist es ca. 1/2 Minute. Zum Kurmittelhaus und in die Innenstadt sind es ca. 10 Minuten Fußweg. PKW-Stellplatz (A17) direkt vor dem Zugang zu dem seitlich gelegenen Eingang 5e.
Von November 2023 bis Ende Februar 2024 finden Modernisierungsarbeiten im Treppenhaus 5c statt. Der Aufgang zu dieser Wohnung (5e) ist nicht direkt davon betroffen, daher ist voraussichtlich nicht mit einer hohen Lärmbelästigung zu rechnen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.