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Ferienwohnung Nr. 2 Kleiner Stern
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Die Ferienwohnung Nr. 2 Kleiner Stern in Keitum bietet auf ca. 85 m² ausreichend Platz für einen angenehmen Aufenthalt von bis zu 4 Personen. Die Unterkunft verfügt über 2 gemütliche Schlafzimmer im UG und ein modernes Badezimmer.
Die Ausstattung der Ferienwohnung umfasst einen Geschirrspüler und eine Mikrowelle für eine komfortable Selbstversorgung. Im Außenbereich steht ein schöner Garten mit Terrasse zur Verfügung, ideal zum Entspannen und Genießen der frischen Luft. Für die Reinigung von Kleidung stehen ein Trockner und eine Waschmaschine zur Verfügung. Ein Parkplatz ist ebenfalls vorhanden.
Die Ferienwohnung ist mit einem WLAN-Anschluss ausgestattet, so dass Sie jederzeit online sein können. Dank des Smart-TVs können Sie auch im Urlaub Ihre Lieblingsserien und Filme genießen. Die offene Wohnküche lädt zum gemeinsamen Kochen und Essen ein. Eine Kaffeemaschine (Filter) ist ebenfalls vorhanden.
Die zentrale Lage der Ferienwohnung ermöglicht es, die umliegenden Geschäfte und Restaurants bequem zu erreichen. Die Ferienwohnung ist familienfreundlich und bietet somit auch für einen Urlaub mit Kindern eine ideale Unterkunft.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.