Komfortables Ferienhaus Böhler Nest mit 2 Zimmern und ca. 60 m² auf 1 Ebene (EG) für bis zu 4 Personen. In absolut ruhiger Alleinlage am Golfplatz und Strandübergang im Ortsteil Böhl in St. Peter-Ording. Komfortabel ausgestattet. Ideal für alle, die die Natur in vollen Zügen genießen und zur Ruhe kommen möchten. Hunde sind herzlich willkommen.
Wohnzimmer mit großem Eck-Sofa (ausziehbar zum Schlafsofa, 120x200cm), gemütlichem Kaminofen, TV (Sat), DVD-Player, Radio mit CD-Spieler, Esstisch mit 4 Stühlen und direktem Zugang zur möblierten Terrasse nach Süden.
Separate Küche im Eingangsbereich mit Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler und Kühlschrank mit Gefrierfach.
Schlafzimmer mit Doppelbett (2x 90x200cm), TV (Sat) und Kleiderschrank. En-suite zum Schlafzimmer befindet sich das Bad.
Badezimmer (Duschbad) mit bogengleicher Dusche (90x100cm), WC, Handtuchwärmer, Föhn und Tageslicht.
Abstellraum mit kostenlos nutzbarer Waschmaschine, Kinderbett und Kinderhochstuhl.
Pkw-Stellplatz am Haus und Garage für Fahrräder auf dem Grundstück vorhanden. Kostenloses WLAN.
Die Bettwäsche wird gestellt. Handtücher können dazugebucht werden. Rauchen ist nicht erlaubt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.