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de Gracht
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Wohnung de Gracht direkt am Seedeich gelegen mit 2 Schlafzimmern und WLAN. 2 Hunde sind erlaubt Wohnungsbeschreibung: Die Nordsee-Ferienwohnung hat eine Größe von ca. 53 qm und verfügt über 2 Schlafzimmer. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (Hochparterre) und ist komplett eingerichtet einschl. Küche mit Backoffen, 4 Plattenherd, Geschirr, Microwelle....
Die Bettengröße im Schlafzimmer beträgt 180 mal 200cm bzw. 90 mal 200cm im Schlafzimmer mit den 2 Einzelbetten. Kinderreisebett + Hochstuhl vorhanden.
Von der Terrasse (Terrassenbestuhlung vorhanden) aus blicken Sie auf den Nordseedeich und die Nordseemarsch.
Das Badezimmer ist modern eingerichtet. Wohnung ist nicht stufenlos erreichbar. Im Hause gibt es eine Gemeinschaftswaschmaschine und einen Wäschetrockner im Münzbetrieb.
PKW-Stellplatz und Gemeinschaftsraum für Fahrräder vorhanden.
Genießen Sie Ihren Urlaub in der Ferienwohnung de Gracht mit 2. Schlafzimmern, gleich am Seedeich gelegen.
2 Fernseher. Die Wohnung kann nicht stufenlos erreicht werden.WLAN
Kurtaxe/ Gästekarten je nach Saison 2,00EUR-3,40EUR pro Person und Nacht Weitere Bettw./handtücher, auf Wunsch gegen seperate Berechnung direkt beim Verwalter buchbare Leistung:
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.