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Cara, App. 2
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Im Haus Cara erwartet Sie ein gemütliches Appartement für bis zu vier Personen. Im Wohnraum können Sie auf der Couch entspannen oder Ihr ausgiebiges Urlaubsfrühstück am großen Esstisch genießen. Von hier aus betreten Sie außerdem die schöne, möblierte Terrasse mit Gartenzugang und sylt-typischem Strandkorb. Die Küche befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss in einem separaten Raum. Durch die volle Ausstattung bleiben hier keine Kochwünsche unerfüllt.
Im Untergeschoss des Hauses erwarten Sie zwei Räume mit jeweils einem Doppelbett sowie zwei Badezimmer, jeweils mit Dusche und WC.
Bei diesem Domizil handelt es sich um ein Nichtraucherdomizil, in dem keine Haustiere erlaubt sind. Einen Parkplatz finden Sie direkt am Haus.
Ausstattung:
3-Raum-Appartement im EG und UG mit ca. 90m² Nutzfläche für bis zu vier Personen
EG: Wohnraum mit Kabel-Farb-TV, Stereoanlage, DVD-Player, separate Küche mit Geschirrspülmaschine, Backofen und Mikrowelle, Gäste-WC, Südterrasse mit Strandkorb und Gartenmöbeln (ca. April bis Oktober)
UG: zwei Räume mit je einem Doppelbett (160 x 200cm), zwei Badezimmer mit Dusche/WC, Waschmaschine und Trockner
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.