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App. Rimmler "Südstrandperle"
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Kurzbeschreibung: Ruhig und strandnah gelegenes, gut eingerichtetes 2-Zimmer-Appartement mit Balkon.
Lagebeschreibung: Das Appartement befindet sich in der 1. Etage eines Appartementhauses im Süden von Westerland. Den Strand erreicht man durch das Südwäldchen in ca. 10 Gehminuten.
Ausstattungen: Die Richtung Osten ausgerichteten Räume sind hell und klar eingerichtet und sehr gepflegt. Außenbereich: An das Wohnzimmer grenzt ein größerer möblierter Balkon. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, befindet sich ein Parkdeck, auf dem der zum Appartement gehörende PKW-Stellplatz ist.
Allgemeine Informationen: Anreise ab 17:00 Uhr Abreise bis 10:00 Uhr In unmittelbarer Nähe ist eine Bushaltestelle.
1) Gästekarten Gästekarten der Gemeinde Sylt erhalten Sie bei Ankunft in unserem Büro.
2) Parkplätze Parkplätze vor Ort, können je nach Verfügbarkeit, nach der Buchung telefonisch bei der Agentur hinzugebucht werden.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.