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App. 78, Haus Sylter Welle,8.Etage
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Wohlfühloase im Beach House Look im Haus Sylter Welle in der 8. Etage. Diese Einzimmerwohnung verfügt über ein feststehendes Boxspringbett mit 1 durchgehenden Topper, 2 Fernsehsessel mit Fußhockern, einen Essplatz mit 2 Stühlen am Fenster, eine Kommode und einen Kleiderschrank. Stauraum für Ihre persönlichen Dinge ist reichlich vorhanden. Auf dem Westbalkon mit direktem Meeresblick gibt es einen Tisch und 2 Hochlehnerstühle. Hier können Sie jeden Abend den Sonnenuntergang genießen. Das Badezimmer verfügt über eine breite Dusche mit niedrigem Einstieg, einen Handtuchtrockner, Fön, einen Duschhocker und einen mobilen Haltegriff. Um sich selbst zu verpflegen gibt es im Flur eine kleine Küchenzeile mit Backofen, Geschirrspülmaschine und 2-Platten-Ceranfeld. Im Flur und Bad wurden Fliesen verlegt, der Wohnraum hat einen Designboden in Holzoptik. Auf Teppiche wurde ganz verzichtet. Zur technischen Ausstattung dieser Nichtraucherwohnung gehört: ein Flachbildfernseher von Panasonic und eine Radio mit CD Player. Den kostenfreien WLAN Zugang (Haus Sylter Welle) können Sie gerne nutzen. Wohnungsgröße: ca. 34 m².
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.