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App. 224, Haus Metropol 9.Etage
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Diese hochwertig ausgestattete Nichtraucherwohnung in der 9. Etage des Haus Metropol lässt keine Wünsche offen. Der Blick vom Ostbalkon über das Wattenmeer bis zum Festland ist großartig. Auf bequemen Loungemöbeln können Sie fantastische Sonnenaufgänge genießen. Der kombinierte Wohn-/Schlafraum mit Doppelschrankbett, Essplatz mit 2 Stühlen am Fenster und komfortabler Sitzgruppe mit Fernsehsessel wurde mit Designfussboden in Holzoptik ausgelegt. Das macht die Wohnung gerade für Hausstauballergiker besonders geeignet. Das Badezimmer mit Dusche, Fön, Kosmetikspiegel, mobilem Haltegriff, Duschhocker und Handtuchtrockner ist vom Flur aus erreichbar. In der kleinen Einbauküche mit Mikrowellen-Backkombination, Geschirrspüler und zusätzlicher Nespresso Kaffeemaschine können sie sich bequem selbst verpflegen. Selbst Eierkocher, Milchaufschäumer und Smoothiemaker sind vorhanden. Zur technischen Ausstattung der Wohnung gehört: ein moderner Smartfernseher von Panasonic und eine Bluetoothanlage mit CD Player von Sony. Ein freies WLAN Netzwerk (WEG Haus Metropol) steht ihnen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung. Wohnungsgröße ca. 30 m².
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.