Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
App. 120, Haus am Meer,5.Etage
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Diese Einzimmerwohnung in der 5. Etage mit Balkon zur Ostseite im Haus am Meer liegt nur wenige Minuten von der Westerländer Promenade und der Nordsee entfernt. Nur einige Schritte aus der Haustür ... und sie stehen mit den Füßen im Meer. Eingerichtet ist die Wohnung mit einem Doppelschrankbett mit 2 Matratzen, einem Essplatz am Fenster mit 2 Stühlen und einer Couch. Ein Fernsehsessel für den gemütlichen Teil des Tages ist auch vorhanden. Im modernen Badezimmer gibt es eine Dusche mit niedrigem Einstieg. Um sich selbst zu verpflegen gibt es eine separate Küche mit Ceranfeld und Dunstabzugshaube. Die Küche hat einen zusätzlichen, kleinen Nordbalkon mit einem Meerblickchen und eine Durchreiche zum Wohnzimmer. Zur technischen Ausstattung gehört: ein Flachbildfernseher und ein Radio. Wohnungsgröße: ca. 38 m².
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.