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App. 009B, Klenterdeel 9b
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Traumhaft schön gelegene 3-Zimmer-Wohnung im Hausteil-Charakter in Keitum unter Reet - es befindet sich am Ende einer kleinen Privatstraße nördlich der Keitumer Kirche. Das Hausteil hat eine Größe von ca. 70 m² und ist in Erdgeschoss und Obergeschoss aufgeteilt. Eine großzügige Terrasse zur Westseite, voll möbliert, steht Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung - von hier aus können Sie jederzeit den tollen Sonnenuntergang genießen.
Erdgeschoß
Eingang: kleiner Vorflur mit Garderobe Wohn-/Essbereich: großzügiger Wohnraum mit gemütlicher Eck-Couchgarnitur und Sessel, Esstischgruppe mit 4 Stühlen, TV integrierte Küchenzeile im Wohnraum mit Cerankochfeld, Geschirrspüler und Mikrowelle kleiner separater Raum mit Waschmaschine und Trockner Terrasse mit Gartenmöbel und Strandkorb
Obergeschoß
großer Schlafraum mit einem Doppelbett ( 2 Matratzen á 200 cm * 90 cm) und Flat-TV kleinerer Schlafraum mit eingebautem Doppelbett ( 2 Matratzen á 200 cm * 80 cm ) Bad mit Dusche/WC
Das Hausteil ist ca. 70 m² groß und verfügt über einen eigenen Internetzugang, ein Telefon und einem Radio. Nichtraucherwohnung. Haustiere nicht gestattet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.