Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Alice, App 34-10
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
2-Zimmer-Nichtraucher-Ferienwohnung, ca. 45 qm, in der 1. Etage für 2 Personen mit Südbalkon (mit Strandkorb, Balkonmöbeln und Auflagen) und eigenem PKW-Stellplatz am Haus. Vom Vorflur (mit Garderobe) gelangt man in das Wohnzimmer mit Austritt zum Balkon, in das Schlafzimmer und in das Duschbad/WC. Der Wohnraum besteht aus einem 2-Sitzer-Schlafsofa (Liegefläche 65 x 140 cm für ein Kind geeignet) und zwei Lehnstühlen, einer separaten Essecke, Kabel-Flachbild-TV, Radio und CD-Player, Telefon und offener, neuer Kochnische mit Mikrowelle, Geschirrspüler, Cerankochfeld und Fenster. Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster gehören zur Grundausstattung. Das Schlafzimmer hat ein feststehendes Doppelbett mit zwei Einzelmatratzen (86 x 200 cm). Haustiere sind hier leider nicht gestattet!
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.