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Abaluga 6A
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Über den Dächern von Sylt empfängt Sie die lichtdurchflutete Dachgeschosswohnung Abaluga 6A. Das einladende Wohn- und Esszimmer werden Sie mit einer großen, durchgehenden Fensterfront beeindrucken. Im Spitzboden entspannen Sie in einem gemütlichen, offenen Kojenbett für zwei Personen. Des Weiteren gibt es ein Kinderzimmer für 1 Person. Die schicke Küche mit Backofen und Geschirrspüler ist komplett ausgestattet. Wohlfühlen können Sie sich auch im Bad mit Whirlpool oder in dem separaten Duschbad. Ein Kamin im Wohnzimmer und zwei Balkone nach Süd-Westen und Osten runden das Komplettpaket ab.
Die Ferienwohnung Abaluga 6A liegt ruhig zwischen zwei Sackgassen ohne Durchgangsverkehr auf einem ca 3000m² großem Gelände. Die Entfernung zum Badestrand beträgt ca. 300 m. Auf dem Grundstück befindet sich das Hauptappartementhaus, ein Zweifamilienhaus, ein Nebengebäude mit zwei Wohnungen sowie ein Nachbargebäude mit 3 Ferienwohnungen.
Röm. Dampfbad, Finn. Sauna, Biosauna, Infrarotsauna, Ruheraum mit Wasserliegen, Tischtennisraum, Kicker, Billard- u. Airhockeyraum sowie Fitnessraum mit diversen professionellen Sportgeräten stehen im Haupthaus (Im Tal 7) kostenfrei zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.