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Abaluga 1A
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Verleben Sie einen erholsamen Urlaub in der eleganten und hellen Dreizimmerwohnung Abaluga 1A. Im Erdgeschoss erwartet Sie ein großes Wohnzimmer mit großer Eckgarnitur, Marmorkamin, Essplatz und kompletter Küche mit Backofen, Mikrowelle und Geschirrspüler. Bei drei TVs, Blu-Ray Player und Musikanlage müssen sie auf nichts verzichten. Im gemütlichen Untergeschoss befinden sich die beiden Schlafzimmer mit Doppelbetten, sowie 2 geräumige Bäder mit Whirlpool und Dusche. Genießen Sie die Sylter Sonnenstunden auf der Terrasse mit Strandkorb, Gartenmöbel und zusätzlicher Sonnenkuhle mit Strandkorb. Die Ferienwohnung Abaluga 1A liegt ruhig zwischen zwei Sackgassen ohne Durchgangsverkehr auf einem ca 3000m² großem Gelände. Die Entfernung zum Badestrand beträgt ca. 300 m. Auf dem Grundstück befindet sich das Hauptappartementhaus, ein Zweifamilienhaus, ein Nebengebäude mit zwei Wohnungen sowie ein Nachbargebäude mit 3 Ferienwohnungen.
Röm. Dampfbad, Finn. Sauna, Biosauna, Infrarotsauna, Ruheraum mit Wasserliegen, Tischtennisraum, Kicker, Billard- u. Airhockeyraum sowie Fitnessraum mit diversen professionellen Sportgeräten stehen im Haupthaus (Im Tal 7) kostenfrei zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.