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141-15, Bismarckstraße, Westerland, strandnah
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Das Appartement 141-15 ist eine 1-Zimmer-Wohnung und hat ca. 38 qm. Es liegt in der 1. Etage des Hauses Arius in der Bismarckstrasse 36. Das Appartementhaus liegt in unmittelbarer Nähe der Fussgängerzone Friedrichstrasse in einer ruhigen Seitengasse. Diverse Einkaufsmöglichkeiten und Gaststätten, Hauptstrand mit Kurpromenade und Musikmuschel sowie das Erlebnisbad Sylter Welle sind nur wenige Gehminuten entfernt. Die hübsche und freundliche Wohnung hat im Wohn-Schlafraum zwei Einzel-Schrankklappbetten sowie eine Sitz- und Essecke, Kabel-TV und Radio. Im Vorflur befindet sich eine voll ausgestattete Pantryküche. Das Badezimmer hat eine Dusche. Der Frühstücksbalkon geht zum Osten hinaus. Eine Münzwaschmaschine und -Trockner stehen Ihnen im Keller zur Verfügung.
Mietwäsche (Bettwäsche und Handtücher) ist nicht im Mietpreis enthalten. Verbrauchsmaterial, wie Mülleimerbeutel, Toilettenpapier, Spülmittel, Geschirrspültabs sind als Erstausstattung im Appartement vorhanden.
Ein PKW-Stellplatz ist am haus kostenlos vorhanden. ---- In der Sparsaison C 7 Nächte Wohnen - 6 Nächte zahlen ---- Es sind keine Tiere erlaubt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.