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Marschblick
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Kurzbeschreibung: Unsere „Marschblickwohnung“ liegt am parkähnlichen Garten, an der Weide und an der „Bootfahrt“, dem Handels- und Entwässerungskanals. Sie hat zwei Terrassen, eine zum Kanal ausgerichtet und eine kleinere überdachte Terrasse zur Rückseite, dem Eingang.
Lagebeschreibung: Sie liegt am Aussenrand des Hauses Nr. 3.
Ausstattungen: Kleines Schlafzimmer für 2 Personen mit einem 1,60 x 2,00 m breiten Bett, mit zwei Matratzen. Wohnküche mit Sofa, Couchtisch, einem Sessel mit direktem Ausgang zur Kanalterrasse. Die Küche ist klassisch komplett ausgestattet mit Backofen, Ceranfeld und Mikrowelle. Das Bad ist mit ebenerdiger Dusche und Fussbodenheizung ausgetattet. Außenbereich: Zwei Terrassen direkt im Grünen. Eine Holzdielenterrasse zur Süderbootfahrt und eine gepflasterte, überdachte Terrasse zum Apfelgarten ausgerichtet.
Besonderes: Erdgeschoss mit zwei Terrassen.
Allgemeine Informationen: Anreise ab 16:00 Uhr Abreise bis 10:00 Uhr Die Kurtaxe entrichten Sie bitte bei der Touristen Information am Marktplatz in Tönning. Den Vermieterbeleg hinterlegen Sie bitte in der Ferienwohnung.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.